Klimt = Restitution?
Gustav Klimt: Forsthaus in Weissenbach am Attersee I, 1914, Privatbesitz, Leihgabe im Belvedere, Wien
© Belvedere, Wien, Foto: Johannes Stoll
Gustav Klimt: Wasserschlangen II, 1904, Privatbesitz, courtesy of HomeArt
© Klimt-Foundation, Wien
Gustav Klimt: Apfelbaum II (Grüner Apfelbaum), 1916, Privatbesitz
© Bridgeman Images
Gustav Klimt: Porträt Adele Bloch-Bauer I, 1907, Neue Galerie New York, Acquired through the generosity of Ronald S. Lauder, the Heirs of the Estates of Ferdinand and Adele Bloch-Bauer, and the Estée Lauder Fund
© APA-PictureDesk
Die spektakulärsten Restitutionsfälle der letzten 20 Jahre in Österreich betrafen Werke von Gustav Klimt. Sein Name steht nahezu symbolhaft für Kunstrestitution mit der »Goldenen Adele« als idealtypischer Ikone, versinnbildlicht dieses opulente Werk doch wie kein anderes die Werte, die von den Nationalsozialisten ihren jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümern geraubt worden sind.
Österreich gilt mit seinem Kunstrückgabegesetz von 1998 als internationaler Vorreiter in Sachen Kunstrestitution. Dieses Gesetz sieht die Naturalrestitution von Objekten vor, die von den Nationalsozialisten entzogen und nach 1945 nicht wieder zurückgestellt worden sind. Es bezieht sich ausschließlich auf Bundesbesitz, wiewohl einige Bundesländer und Gemeinden, dem Beispiel des Bundes folgend, ähnliche Regelungen eingeführt haben. Private Sammlungen fallen nicht unter das Kunstrückgabegesetz. Anstatt mit Restitutionen in natura wird hier mit Vergleichen und Entschädigungszahlungen versucht eine Einigung zu erzielen. Dies geschieht zwar auf freiwilliger Basis, ist aber inzwischen Voraussetzung, um ein Objekt auf den Kunstmarkt zu bringen oder am Ausstellungsbetrieb teilnehmen zu können.
Bereits im ersten Jahr der Tätigkeit des österreichischen Kunstrückgabebeirates wurde 1999 eine Zeichnung von Gustav Klimt aus der Albertina an die Erben nach Siegfried und Irma Kantor ausgefolgt.
Im Jahr 2000 restituierte die Österreichische Galerie im Belvedere Apfelbaum II (Grüner Apfelbaum) (1916, Privatbesitz) an die Erben nach Nora Stiasny. Bereits damals bestehende Zweifel, ob es sich bei Stiasny um die richtige Sammlung handelte, bestätigten sich 2017: Das Gemälde stammte ursprünglich aus der Sammlung Lederer und hätte an deren Erben restituiert werden müssen. Bislang ist dies der einzige, bekannt gewordene Fall einer Restitution aus einem österreichischen Bundesmuseum an die falschen Erben.
Die Erben nach Jenny Steiner erhielten mit Beschluss vom 10.10.2000 aus der Österreichischen Galerie Belvedere das Gemälde Forsthaus in Weissenbach am Attersee I (1914, Privatbesitz) zugesprochen. 2013 wurde für das in Privatbesitz befindliche Gemälde Wasserschlangen II (1904, überarbeitet: vor 1908, Privatbesitz) mit denselben Erben ein Vergleich erzielt.
Wie mit Apfelbaum II wurden mit Bauernhaus mit Birken (1900, Privatbesitz), das 2001 an die Erben nach Hermine Lasus restituiert wurde und Dame en face mit plissiertem Kleid (um 1898, Privatbesitz), das 2004 an die Erben nach Bernhard Altmann ging, Gemälde aus der Österreichischen Galerie Belvedere zurückgestellt, die aus einer Schenkung von Gustav Ucicky stammten. Das in Ucickys Privatsammlung verbliebene Porträt Gertrud Loew (1902, The Lewis Collection) war 2014 Gegenstand einer außergerichtlichen Einigung der Klimt-Foundation mit den Erben nach Gertrud Felsövanyi.
Obwohl sich die »Goldene Adele« Porträt Adele Bloch-Bauer I (1907, Neue Galerie, New York) in Bundesbesitz befand, wurde dieses Gemälde 2006 nicht nach einem Beschluss des Kunstrückgabebeirates, sondern nach dem Spruch eines eigens dafür eingerichteten Schiedsgerichtes restituiert.
Annähernd große Medienaufmerksamkeit wie die »Goldene Adele« erhielt 2015 Der Beethovenfries (1901/02, Belvedere, Wien) aus der Sammlung Serena Lederer, der gemäß der Entscheidung des Kunstrückgabebeirates jedoch nicht rückgestellt wurde. Auch die Werke Porträt Amalie Zuckerkandl (1913/14 (unvollendet), Belvedere, Wien) sowie Blühender Mohn (1907, Belvedere, Wien) verblieben mit jeweiligem Beschluss des Kunstrückgabebeirates in der Österreichischen Galerie Belvedere.
Diese Aufzählung ist keineswegs vollständig, doch zeigt sie, welchen Stellenwert das Werk Gustav Klimts in Politik und Praxis der Restitution in Österreich einnimmt.